Nachfolge · Steuern
Steuern beim Büroverkauf.Freibetrag ab 55, einmal im Leben.
Verkauft ein freiberuflicher Architekt oder Ingenieur sein Büro, ist der Veräußerungsgewinn steuerpflichtig (§ 18 Abs. 3 EStG). Ab 55 Jahren oder bei dauernder Berufsunfähigkeit gibt es einmal im Leben einen Freibetrag von 45.000 Euro, der ab einem Gewinn von 136.000 Euro abschmilzt (§ 16 Abs. 4 EStG), und auf Antrag einen ermäßigten Steuersatz (§ 34 Abs. 3 EStG).
Kurz beantwortet · Stand September 2026
01 Regeln
Die wichtigsten Regeln.
| Regel | Inhalt |
|---|---|
| Veräußerungsgewinn | Kaufpreis minus Buchwerte und Veräußerungskosten |
| Freibetrag (§ 16 Abs. 4 EStG) | 45.000 Euro, ab 55 Jahren oder bei Berufsunfähigkeit, einmal im Leben, abschmelzend ab 136.000 Euro Gewinn |
| Ermäßigter Steuersatz (§ 34 Abs. 3 EStG) | 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes, einmal im Leben, bis 5 Mio. Euro Gewinn |
| Voraussetzung | Aufgabe der bisherigen Tätigkeit im bisherigen Wirkungskreis, zumindest für eine gewisse Zeit |
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02 Gestaltung
Worauf es ankommt.
- Mitarbeit nach dem Verkauf: Eine weitere Tätigkeit für die bisherigen Auftraggeber kann die Begünstigung gefährden, vorher klären.
- Zeitpunkt: Freibetrag und Tarifbegünstigung gibt es nur einmal, bewusst einsetzen.
- Kaufpreisraten: Laufende Zahlungen können anders besteuert werden als ein Einmalbetrag.
- Beratung: Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung.
03 Fragen
Häufige Fragen kurz beantwortet.
Kann ich nach dem Verkauf im Büro weiterarbeiten?
Als Angestellter oder freier Mitarbeiter oft ja, aber in engen Grenzen. Die steuerliche Begünstigung hängt davon ab. Vorher mit der Steuerberatung klären.
Gilt der Freibetrag auch für GmbH-Anteile?
Für Anteile an einer Kapitalgesellschaft gelten andere Regeln, etwa das Teileinkünfteverfahren.
Wie wird der Kaufpreis bei Ratenzahlung besteuert?
Es gibt Wahlrechte zwischen sofortiger und laufender Versteuerung. Eine Frage für die Steuerberatung.
Quelle: BGB, EStG, UrhG, HGB, AO, BewG, PartGG in der geltenden Fassung; IDW S 1 (Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen). Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand September 2026. Keine Rechtsberatung, maßgeblich ist der jeweilige Gesetzes- oder Normtext.
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